Die Schachttür
Schachttüren dürfen nur von fachkundigen Personen
im Notfall und/oder für Arbeiten im Schacht sowie zur
Bergung von in den Schacht gefallenen Gegenständen
geöffnet werden. Sofort nach dem Einsatz sind die
Schachttüren wieder zu schliessen und die sichere
Verriegelung der Türen ist zu überprüfen.
Aufpassen auf das Türschwert!!!!!