Die Schachttür

Technischer Unterhalt Technischer Unterhalt

Schachttüren dürfen nur von fachkundigen Personen

im Notfall und/oder für Arbeiten im Schacht sowie zur

Bergung von in den Schacht gefallenen Gegenständen

geöffnet werden. Sofort nach dem Einsatz sind die

Schachttüren wieder zu schliessen und die sichere

Verriegelung der Türen ist zu überprüfen.

Aufpassen auf das Türschwert!!!!!
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