IP =……….?
In den technischen Daten für elektronische Geräte wird oft von Schutzklassen, IP-Klassen, IP-Codes
oder ähnlichem gesprochen.
Doch was bedeutet IP eigentlich?Die Abkürzung IP steht laut DIN EN 60 529 für International
Protection, wird aber im englischen Sprachraum als Ingress Protection verwendet. In der DIN EN 60
529 werden sie mit dem Titel Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code) festgehalten und als
Schutzklassen und Normen definiert, die angeben, welchen Umweltbelastungen hinsichtlich
Berührung, Fremdkörper- und Feuchtigkeitsschutz ein System ausgesetzt werden kann, ohne dabei
Schaden zu nehmen. Die Schutzart gibt somit einerseits die Eignung von elektrischen Betriebsmitteln
für verschiedene Umgebungsbedingungen an, andrerseits den Schutz von Menschen bei deren
Benutzung gegen potentielle Gefährdung.
Viele elektronische Geräte müssen unter erschwerten Umweltbedingungen über viele Jahre sicher
arbeiten. Neben dem zulässigen Temperaturbereich stellt die chemische Belastung eine
Einsatzbeschränkung dar. Für eine zuverlässige Funktion muss auch das Eindringen von Nässe und
Fremdkörpern, wie z. B. Staub, verhindert werden, dieses wird durch die IP-Prüfungen sichergestellt.
Bezüglich ihrer Eignung für verschiedene Umgebungsbedingungen werden die Systeme in die ent-
sprechenden Schutzarten, die IP-Codes eingeteilt.
Den in der Schutzartbezeichnung immer vorhandenen Buchstaben IP wird eine zweistellige Zahl an-
gehängt. Diese zeigt an, welchen Schutzumfang ein Gerät bezüglich Berührung bzw. Fremdkörper
(erste Ziffer) und Feuchtigkeit (zweite Ziffer) bietet.
Der zum Teil verwendete Begriff IP-Schutzklasse ist allerdings nicht richtig, er ist durch den Begriff
IP-Schutzart zu ersetzen.
Sofern eine der IP-Prüfungen nicht durchgeführt wurde, wird im IP-Code die entsprechende Ziffer
durch ein ?X? ersetzt. Bei Bedarf können an die Zahlenkombination noch Buchstaben zur genaueren
Beschreibung der Schutzart angehängt werden.
Hat ein Gerät unterschiedliche Schutzarten für unterschiedlich vorgesehene Montageanordnungen,
so müssen die betreffenden Schutzarten vom Hersteller in den Anleitungen, die den jeweiligen
Montageanordnungen zugeordnet sind, angegeben werden.
Die erste Kennziffer beschreibt den Schutz des Geräts gegen das Eindringen von festen
Fremdkörpern und vor Berührung.
Die zweite Ziffer ist der Schutz des Geräts gegen das Eindringen von Wasser mit schädlichen
Auswirkungen.
Beispiel: Ein Gerät der Schutzklasse IP 54 ist staub- (bei dauerhafter Einwirkung kann der Staub
dennoch eindringen) und spritzwassergeschützt (es widersteht aber nicht einem stetigem
Wasserstrahl). Zu beachten ist, dass die Kälte- bzw. Hitzeempfindlichkeit eines Geräts in der IP-
Kennzeichnung keine Berücksichtigung findet. Den IP-Klassen sind auch Symbole zugeordnet.
Die Prüfungen zur IP-Klassifizierung stellen eine Momentbetrachtung dar. Langzeitschäden wie
Korrosion, Kondensat, chemische Stoffe o.ä. werden durch diese Prüfung nicht abgedeckt.
Ein Hersteller ist nicht verpflichtet, die Angabe seiner IP-Klasse durch eine Prüfung nachzuweisen.
Sollte sich herausstellen, dass diese Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, können dadurch ent-
standene Schäden dem Hersteller angelastet werden.